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1309. Dezember 5. Stynavia (Steinau).

III Epact. XI Conc. II.

Heinrich, Erbe des Königreichs Polen, Herzog von Schlesien, Herr von Glogau, Posen und Kalisch, vermacht auf Rath seiner Gemahlin Mechthilde und mit Einwilligung seiner Erben vor seinen Baronen sein Gut (predium) Sychicz (Seitsch) im Territorium der Stadt Gore (Guhrau) gelegen, mit der Kollatur der Kirche daselbst sammt allem Zubehör, wie es der Herzog selbst und früher Stephan von Seitsch besessen haben, dem Abt Ulrich und dessen Kloster Leubus Cisterzienser Ordens, wo er seine Grabstätte gewählt, testamentarisch, indem er dazu dem Abt und Kloster für Seitsch völlige Freiheit von allen polnischen und deutschen Diensten und allen Lasten verleiht, dazu für sich und seine Erben sein ganzes Herzogsrecht auf Seitsch mit allen oberen und niederen Gerichten über Haupt und Hand und der ganzen Herrschaft. In den thatsächlichen Besitz aller Rechte sollen sie vom herzoglichen Vogt Fryczko von Guhrau eingeführt werden.

Z.: Herr Peter Stosewycz (Stoschowitz), Herr Dietrich v. Frankenberg, Herr Dietrich v. Sylicz (Seidlitz), Herr W(o)lfram v. Kemenycz, Herr Peter v. Panowicz, Herr Johann v. Hugwicz (Haugwitz), Herr Konrad v. Loben, Herr Schibko Grelle; ausgef. durch Friedrich v. Bontenze (Buntense).


Or. im Bresl. Staatsarch. Leubus 149, an welchem an rothen Seidenfäden das Siegel des Herzogs mit Rücksiegel (in der Umschrift nennt er sich nicht auch Herr von Kalisch) und an grünen Seidenfäden das Siegel seiner Gemahlin Mechthilde mit Rucksiegel hangen. Die Echtheit dieser Urk. ist keineswegs unbestritten, sie müsste dann jedoch eine sehr frühe Fälschung sein. Indiktion und Epakten stimmen übrigens nicht, sie würden mit der Konkurrente ins Jahr 1350 fallen. Die beiden Siegel machen einen unverdächtigen Eindruck.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.